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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen der Lichthaus Mösch GmbH & Co.KG für Verträge mit Verbrauchern

1. Geltung der AGB
Allen Lieferungen und Leistungen der Lichthaus Mösch GmbH & Co.KG an Verbraucher, unabhängig davon, ob sie aufgrund von Bestellungen über unserer Website (auch Onlinebestellung genannt) oder auf andere Weise zustande gekommen sind, liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde.

2. Verbraucher
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

3. Angebote und Annahme
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend.
Bei Bestellungen über unsere Website erklären Sie mit dem Anklicken des "Bestellen"-Buttons verbindlich, dass Sie den Inhalt des Warenkorbes zu dem auf der Website benannten Preis erwerben wollen (Angebot). Nach dem Absenden des Formulars erhalten Sie per E- Mail eine Bestätigung über den Zugang Ihrer Bestellung. Dabei handelt es sich nicht um eine verbindliche Annahme Ihres Angebots. Die Annahme Ihres Angebotes erfolgt gesondert durch eine Auftragsbestätigung oder mit Auslieferung der Ware.
Sämtliche Preisangaben verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zzgl. eventuell anfallender Versandkosten und Nachnahmegebühren. Die Versandkosten bei Onlinebestellungen entnehmen Sie bitte der Rubrik "Versand".

4. Widerruf
4.1. Widerrufsbelehrung
Wenn Sie den Vertrag als natürliche Person zu einem Zweck abschließen, der weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, handeln Sie als Verbraucher und Ihnen steht bei Bestellungen über unsere Website ein Widerrufsrecht wie folgt zu:

- Widerrufsrecht -
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache  widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs.1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs.1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Lichthaus Mösch GmbH & Co.KG
Kantstr.17 (im Stilwerk)
10623 Berlin

4.2. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.  Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro brutto nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

5. Fälligkeit von Rechnungen
Unsere Rechnungen sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

6. Gewährleistung
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

7. Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt
a) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht beim vereinbarten Versendungskauf mit der Übergabe an den Käufer oder oder mit der Übergabe an von dem Käufer benannten Dritten über.
b) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Lichthaus Mösch GmbH & Co. KG. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die Waren nicht verpfändet, sicherheitshalber übereignet oder mit sonstigen Rechten belastet werden. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.

8. Haftungsausschluss
Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet die Lichthaus Mösch GmbH & Co. KG uneingeschränkt für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet die Lichthaus Mösch GmbH & Co. KG uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie zum Beispiel dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden sowie im Fall der Übernahme von Garantien.
Für solche Schäden, die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet die Lichthaus Mösch GmbH & Co. KG soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich die Haftung der Lichthaus Mösch GmbH & Co. KG auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen solcher Vertragspflichten, die nicht von den vorgenannten Regelungen umfasst werden (sog. unwesentliche Vertragspflichten) haftet die Lichthaus Mösch GmbH & Co. KG gegenüber Verbrauchern, wobei die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt ist.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

9. Vorrätigkeit der Ware, Zahlung, Lieferung
a) Die Einzelheiten hinsichtlich der Zahlungsmöglichkeiten entnehmen Sie bitte der Rubrik "Zahlung".
b) Die Lieferung erfolgt im Falle der Verfügbarkeit innerhalb von 7 Werktagen.
c) Die Lichthaus Mösch GmbH & Co. KG behält es sich vor, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung (Ware oder Dienstleistung) zu erbringen. Des weiteren behält sich die Lichthaus Mösch GmbH & Co. KG vor, die versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen. Insoweit gilt Nr. 8 dieser AGB (Haftungsausschluss) entsprechend.

10. Vertragstext, Verhaltenskodizes, Vertragssprache
Der Vertragstext wird in Deutsch vorgehalten. Eine Speicherung des Vertragstextes erfolgt nicht. Die Möglichkeit des Ausdruckens und des Speicherns des Vertragstextes wird durch den jeweiligen Internetbrowser zur Verfügung gestellt.
Speziellen Verhaltenskodizes unterliegt die Lichthaus Mösch GmbH Co. KG nicht.

11. Technische Schritte zum Vertragsschluss, Eingaben, Korrektur
Die einzelnen Schritte zur Abgabe des rechtsverbindlichen Angebotes durch den Käufer sind im Bestellvorgang dargestellt. Der Ablauf des Bestellvorganges wird nach dem Aufruf des Warenkorbes dargestellt. Die Möglichkeit der Korrektur von Eingabefehlern wird über den Internetbrowser sowie im Rahmen des Bestellvorganges ermöglicht.

12. Rücksendekosten bei Widerruf
Der Käufer trägt bei der Bestellung bis zu einem Warenwert von 40,00 Euro brutto im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts die regelmäßigen Kosten für die Rücksendung der Ware, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht.

13.Datenschutzerklärung
Es werden bei der Erhebung, der Speicherung, der Veränderung, der Übermittlung, der Sperrung, der Löschung und der Nutzung der personenbezogenen Daten die geltenden Datenschutzbestimmungen und übrigen gesetzlichen Regelungen eingehalten. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt ausschließlich an die im Rahmen der Vertragsabwicklung beteiligten Dienstleistungspartner, wie z.B. Versandunternehmen, Banken soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist. Mit dem Vertragsschluss erklärt sich der Kunde mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten entsprechend den vorgenannten Hinweisen einverstanden. Der Kunde hat das Recht, unentgeltlich Auskunft zu den zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten. Hierzu kann er sich an die in der Anbieterkennzeichnung / Impressum angegebene Adresse wenden. Sollten gespeicherte personenbezogene Daten unrichtig sein, werden die Daten auf einen entsprechenden Hinweis des Kunden berichtigt. Der Kunde kann seine Einwilligung in die Speicherung der personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Im Fall des diesbezüglichen Widerrufs werden die zum Kunden gespeicherten personenbezogenen Daten gelöscht, es sei denn, die betreffenden Daten werden zur Erfüllung der Pflichten aus dem geschlossenen Vertragsverhältnis noch benötigt oder gesetzliche Regelungen stehen einer Löschung entgegen. In diesem Fall erfolgt an Stelle der Löschung eine Sperrung der entsprechenden Daten.

14. Abschließende Regelung
a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die nach dem Recht des Aufenthaltslandes des Käufers zu seinen Gunsten bestehenden gesetzlichen Regelungen und Rechte sind hiervon unberührt.
b) Sind vorgenannte Bestimmungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

Allgemeine Lieferbedingungen der Lichthaus Mösch GmbH & Co.KG im Geschäftsverkehr mit Unternehmern

1. GELTUNGSBEREICH
Ist nichts anderes schriftlich vereinbart, gelten die "Allgemeinen Lieferbedingungen der Lichthaus Mösch GmbH & Co.KG " für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmern. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Dabei ist eine rechtsfähige Personengesellschaft eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
Abweichenden Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, wird hiermit widersprochen.

2. ANGEBOTE / VERTRAGSABSCHLUSS
2.1 In den Katalogen und Verkaufsunterlagen des Verkäufers, sowie im Internet enthaltene Angebote sind stets freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen.
2.2 Aufträge des Käufers gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder schriftlich bestätigt oder vom Verkäufer unverzüglich nach Auftragseingang ausgeführt werden. Dann gilt der Lieferschein bzw. die Warenrechnung als Auftragsbestätigung.
2.3 Dienstleistungen, die über seine Pflichten als Verkäufer hinausgehen, (z.B. die Übernahme von Beratungs- und Planungsleistungen, die dem Käufer gegenüber Dritten obliegen), übernimmt der Verkäufer nur nach besonderer Vereinbarung und nur gegen Vergütung.

3. LIEFERUNG / GEFAHRÜBERGANG / VERZUG
3.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, sind die vom Verkäufer angegebenen Lieferzeiten und -termine unverbindlich, ohnehin setzen sie die Klärung aller technischen Fragen voraus.
3.2 Mit der Übergabe der Ware geht die Gefahr auf den Käufer über.
3.3 Bei Versendungskauf geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer oder an die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person , spätestens jedoch mit dem Verlassen der Betriebsstätte des Verkäufers auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn die Auslieferung durch Fahrzeuge des Verkäufers erfolgt. Dies gilt auch, wenn von der Betriebsstätte eines Dritten geliefert wird (sog. Streckengeschäft).
3.4 Teillieferungen sind in zumutbarem Umfange zulässig.
3.5 Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Ereignissen höherer Gewalt oder nach Vertragsschluss eintretenden Hindernissen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat (z.B. Streik, Aussperrung oder Störung der Verkehrswege). Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei den Lieferanten des Verkäufers und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Verkäufer dem Käufer baldmöglichst mit.

4. VERPACKUNG / LIEFERUNG
4.1 Verpackungs- und Lieferkosten werden gesondert berechnet.
4.2 Mehrwegverpackungen werden dem Käufer nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabe der Verpackungseinheit ist dem Verkäufer vom Käufer innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen und die Verpackung bereitzustellen. Unterbleibt dieses, ist der Verkäufer nach Mahnung berechtigt, den vollen Anschaffungspreis als Gebühr zu verlangen oder den Wert der Verpackung in Rechnung zu stellen, die sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig wird.

5. PREISE / ZAHLUNG
5.1 Die Preise verstehen sich stets zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist.
Enthalten Kabel, Leitungen oder andere Produkte Metalle, unterliegen die Einkaufspreise Tageskursen. Diese werden als Zuschläge in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Sie sind nicht rabattierbar oder skontierbar.
5.2 Der Kaufpreis ist bei Empfang der Ware und der Rechnung ohne Abzug sofort zu zahlen. Das Gleiche gilt für Reparaturen. Bei Bestellungen über das Internet ist der Kaufpreis im Voraus nach Erhalt der Auftragsbestätigung zu entrichten. Die Zahlungsmethoden sind der Rubrik "Zahlung" zu entnehmen.
5.3 Befindet sich der Käufer mit Zahlungen aus der bestehenden Geschäftsbeziehung in Verzug, so steht der Lichthaus Mösch GmbH & Co. KG ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Ausführung weiterer Lieferungen zu.
5.4 Eine Aufrechnung ist nur mit einer von der Lichthaus Mösch GmbH & Co. KG anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderung möglich.

6. EIGENTUMSÜBERGANG / EIGENTUMSVORBEHALT
6.1 Wird nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, geht das Eigentum an der Ware erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Käufer über.
6.2 Wird unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware (Vorbehaltsware) allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, tritt der Käufer im Zeitpunkt des Vertragsschlusses die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Verkäufers, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert des Verkäufers an dem Miteigentum entspricht.
6.3 Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück, Schiff, Schiffsbauwerk oder Luftfahrzeug eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer mit Vertragsschluss die gegen den Dritten oder den, den es angeht, entstehenden, abtretbaren Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek, mit Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
6.4 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne von Abs. 2 und 3 auf den Verkäufer tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Käufer nicht berechtigt.
6.5 Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gemäß Abs. 2 und 3 abgetretenen Forderungen. Der Verkäufer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; der Verkäufer ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.
6.6 Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
6.7 Mit Zahlungseinstellung und/oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware oder die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. Dies gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters.
6.8 Soweit der realisierte Wert der Sicherheiten, die dem Verkäufer zustehen, um mehr als 10 % die zu sichernden Forderungen übersteigen, verpflichtet sich der Verkäufer auf Verlangen des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht dem Verkäufer zu.

7. MÄNGELRÜGE / GEWÄHRLEISTUNG / HAFTUNG
7.1 Rechte wegen Sachmängeln kann der Käufer nur geltend machen, wenn er die Ware nach Empfang unverzüglich prüft und offensichtliche Mängel binnen zwei Wochen nach Empfang angezeigt hat. Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft im Sinne des § 343 HGB, so gilt § 377 HGB.
7.2 Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer auf entsprechende Anforderung die beanstandete Ware zur Prüfung der angezeigten Mängel zur Verfügung zu stellen.
7.3 Erkennt der Verkäufer den Mangel an, legt er unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers fest, ob er nachbessert oder Ersatz liefert (Nacherfüllung). Der Verkäufer hat das Recht zur zweimaligen Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Käufer berechtigt, Minderung in angemessener Höhe zu verlangen.
7.4 Soweit bei der Installation komplexer Steuerungs- und Netzwerksysteme im Baubereich (z.B. KNX) der Verkäufer die Planung und/oder Programmierung erbracht hat, ist der Käufer als Installateur verpflichtet, sich an diese Planung zu halten und Abänderungen, und zwar auch geringfügige Abweichungen hiervon - sowohl bei der Installation als auch bei späteren Reparaturen - nur mit Zustimmung des Verkäufers vorzunehmen. Schäden - gleich welcher Art - die auf eine eigenmächtige Abweichung des Käufers von den Vorgaben zurückzuführen sind, werden vom Verkäufer nicht ersetzt.
7.5 Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und § 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt.

8. ALLGEMEINE HAFTUNGSBEGRENZUNG
8.1 Die Haftung des Verkäufers einschließlich der Haftung für Vertreter und Erfüllungsgehilfen wird - außer bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten - ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Soweit der Verkäufer haftet, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, bei Verträgen dieser Art typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden.
8.2 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.

9. GERICHTSSTAND / ANZUWENDENDES RECHT / SALVATORISCHE KLAUSEL
9.1 Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so wird für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten der Gerichtsstand am Hauptsitz der Lichthaus Mösch GmbH & Co. KG vereinbart. Die Lichthaus Mösch GmbH & Co. KG ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz zu verklagen.
9.2 Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
9.3 Sind vorgenannte Bestimmungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.